Was sind Nutzungsrechte?
Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar – es bleibt immer beim Schöpfer. Damit du als Kunde ein Design (z. B. ein Logo) trotzdem für dein Business nutzen darfst, kann ich dir lediglich Nutzungsrechte (Lizenzen) übertragen.
Man unterscheidet dabei zwischen:
- Einfaches Nutzungsrecht: Der Urheber darf das Werk auch anderen zur Nutzung überlassen. Das ist meist bei Bildagenturen online der Fall oder zum Beispiel auch bei Canva-Grafiken. Bei mir als selbstständige Grafikerin, erhältst du immer das ausschließliche Nutzungsrecht.
- Ausschließliches Nutzungsrecht: Nur du als Kunde darfst das Design nutzen und kein anderer Kunde bekommt das Recht dafür. Ich nutze das Design selbst nur zum Präsentieren meiner Arbeit. Dies wird dann aber auch in den AGB festgehalten.
Zudem wird festgelegt, wie lange (zeitlich), wo (räumlich) und wofür (inhaltlich) das Werk verwendet werden darf.
Und zu guter Letzt gibt es dann noch das Datenbearbeitungsrecht. Klingt kompliziert? Keine Sorge: Am Ende des Beitrags wirst du alles verstehen 🙂
Nutzungsrechte berechnen
Die Vergütung für kreative Leistungen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der eigentlichen Entwurfsvergütung (dem Stundenaufwand oder Pauschalpreis) und dem Nutzungsfaktor.
Zur Berechnung wird häufig der Nutzungsfaktor-Index (VTV oder AGD) herangezogen. Die Formel lautet:
Entwurfsvergütung x Nutzungsfaktor = Nutzungsrechte
Nutzungsrechte + Entwurfsvergütung = Gesamthonorar
Beide Kosten zusammen machen dann den Gesamtpreis des Werkes aus.
Hier einmal eine Übersicht, was mit Entwurfsvergütung und Nutzungsfaktor eigentlich gemeint ist. Zur Vereinfachung beziehe ich mich hier mal auf ein Logo.
1. Entwurfsvergütung
In den Entwurfskosten des Logos enthalten, sind alle Schritte, die zur Entstehung des Logos gehören. Vom Briefing bis zur Finalisierung und Styleguide-Erstellung. Auch Korrekturschleifen sind einkalkuliert. Diese Kosten bilden die Basis für die Berechnung des Nutzungsrechtes.
2. Nutzungsfaktor
Der Nutzungsfaktor setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Diese werden zusammen gerechnet und ergeben dann den Gesamtfaktor.
Es gibt online verschiedene Varianten, die Nutzungsfaktoren zu bestimmen. Ein Tool zur Berechnung findest du unter dem grünen Button.
- Nutzungsumfang (Zweck):
Hier wird ermittelt, ob ein Design z. B. für eine einmalige Aktion verwendet oder ob es sich um ein Logo handelt, dass dauerhaft und auf vielen verschiedenen Medien verwendet wird. Da sich in den letzten Jahrzehnten der Umfang für die Nutzung von Designs deutlich erhöht hat, z.B. durch Social Media, Webshops und Co., sind die Faktoren leicht angehoben worden, um der Verwendung gerecht zu werden. - Der Umfang wird je nach Projekt anders definiert. Ein Design für einen Webshop ist sicherlich anders zu bewerten, als ein Flyer-Design. Deswegen hier mal meine ganz persönliche Einteilung:
- gering: Zweckgebunden und „geringer Nutzen“ z.B. ein Design für einen Flyer. (0,5)
- mittel: Zweckgebunden, erhöhter Nutzen, z.B. Design für ganze Kampagne, digital und Print. (0,9)
- groß: Ohne Zweckbindung, z.B. ein Logo, dass auf allen Materialien genutzt wird. (1,4)
- umfangreich: Ohne Zweckbindung, aber zusätzliches Datenbearbeitungsrecht und Lieferung offener Daten. (1,8)
- Nutzungsart:
- Einfach: Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen. (0,2)
- Nutzungsart ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt. Das ist bei einem Logo normalerweise die gewünschte Nutzungsart. (1)
- Nutzungsgebiet: Hier wird unterschieden zwischen regional (0,1), national & DACH (0,3), europaweit (1), weltweit (2,5)
- Nutzungsdauer: Hier wird meist in den Schritten 1 Jahr (0,1), 5 Jahre (0,3), 10 Jahre (0,5) und unbegrenzt (1,5) berechnet.
3. Gesamthonorar berechnen
Nehmen wir nun also an, die Entwurfskosten für ein Logo liegen bei 1000 €.
Dazu kommen dann folgende logische Nutzungsfaktoren:
Nutzungsumfang: groß = Faktor 1,4
Nutzungsart: ausschließlich = Faktor 1
Nutzungsgebiet: national = Faktor 0,3
Nutzungsdauer: unbegrenzt = Faktor 1,5
= Faktor 4,2
1000 € x 4,2 = 4200 € (Rechte)
1000 € + 4200 € = 5200 €
Sind Nutzungsrechte fair?
Nutzungsrechte ermöglichen eine faire Bezahlung, die sich nach dem Umfang der Nutzung richtet. Eine große, internationale Kampagne rechtfertigt einen höheren Preis als eine lokale Nutzung. Denn ein Design, das z.B. auf Schuhen und Shirts prankt, hat für ein Unternehmen einen höheren wirtschaftlichen Wert als eines, das nur im internen Newsletter einer kleinen lokalen Firma erscheint.
So kann wirklich individuell kalkuliert werden und große Konzerne zahlen andere Preise, als der kleine Laden nebenan.
Es wird anerkannt, dass Design mehr ist als nur der Entwurf. Das Design schafft einen Wert für das Unternehmen, für dessen Nutzung der Designer angemessen entlohnt wird.
Zudem gibt das Ganze dem Designer einen Veränderungsschutz. Der Urheber kann verhindern, dass sein Werk entstellt oder in einem unerwünschten Kontext verwendet wird. Zudem schützt es (zumindest theoretisch) vor das Einspeisen in eine KI.
Sind Nutzungsrechte nicht zu teuer?
Sicher fragst du dich jetzt: Aber wer zahlt denn über 5000 € für ein Logo?
Gerade in Zeiten von KI ist das natürlich eine berechtigte Frage.
Klar, ein großer Konzern ist wahrscheinlich eher bereit, eine solche Summe in die Hand zu nehmen.
Aber für eine kleine Firma oder Soloselbstständige wirkt das extrem teuer. Auf der anderen Seite hast du aber die Sicherheit, dass du das Logo auch wirklich verwenden darfst, es schützenswert ist und nicht jeder Xte das gleiche Design nutzt.
Als Laden um die Ecke brauchst du ja nur regionale Werbung für dich und hast wahrscheinlich auch nur regionale Kunden.
D.h. die Beispielrechung von oben verändert sich wie folgt:
Nutzungsumfang: groß = Faktor 1,4
Nutzungsart: ausschließlich = Faktor 1
Nutzungsgebiet: regional = Faktor 0,1 (0,3)
Nutzungsdauer: 5 Jahre (weil du dich erstmal etablieren und schauen musst, ob es läuft) = Faktor 0,3 (1,5)
= Faktor 2,8 (4,2)
1000 € x 2,8 = 2800 € (4200 €)
1000 € + 2800 € = 3800 € (5200 €)
Du siehst, dass sich der Gesamtpreis deutlich reduziert hat.
Des weiteren ist auch denkbar, die Nutzungsrechte in monatlichen Raten über den Nutzungszeitraum zu bezahlen.
Sonderfall Logo-Anpassung
Nicht immer erstellt man ein komplett neues Logo.
Manchmal geht es nur um Anpassungen eines bestehenden Designs oder um eine weitere Variante, weil der Kunde damals kein responsives Logo erhalten hat. Dafür gelten bei mir Sonderregeln wie folgt:
- Rein technische Skalierung (Keine neuen Rechte)
- Ein bestehendes Logo oder ein Teil davon wird neu abgespeichert oder die Dateigröße optimiert, ohne die Formen anzutasten
- Das ist eine rein handwerkliche Dienstleistung (Reinzeichnung).
- Kalkulation: Nur Zeitaufwand (Stundensatz). Neue Nutzungsrechte fallen nicht an, da das ursprüngliche Logo bereits durch Rechte abgegolten ist.
- „Responsive Logo“ / Reduktion
- Logo wird (für kleine Größen) umgestaltet, z. B. Details entfernt, Strichstärken angepasst oder die Elemente neu angeordnet
- Hier entsteht eine neue „Bearbeitung“ des Werks (§ 3 UrhG).
- Kalkulation: Berechnung des Zeitaufwandes + Sonderfaktor 0,2
- Denn diese neue Variante bietet einen deutlichen Mehrwert (z. B. das Logo wird dadurch erst App-tauglich, funktioniert besser für Social Media etc.)
- Weiterentwicklung / Redesign (Neue Rechte)
- Aus dem Logo wird eine neue Variante, die eigenständig wirkt oder den Charakter modernisiert
- Das ist eine klare schöpferische Leistung.
- Kalkulation: Hier werden Nutzungsrechte berechnet, da die Einsatzmöglichkeiten der Marke erweitert werden
Logos von Canva, KI und Stockagenturen!
Bei Canva und Stockagenturen erhältst du nicht das ausschließliche Nutzungsrecht. So kann jede andere Person das gleiche Design nutzen! Zudem sind die Designs solcher Plattformen oft sehr generisch und haben wenig Einzigartigkeit im Gegensatz zu Logos von einer Agentur oder einem Freelancer. Zudem kannst du das Design nicht schützen lassen. Das trifft auch auf Logos und andere Grafiken aus KI zu. Das ist für einzelne Grafiken vielleicht ok, aber für ein Aushängeschild, wie das Logo, keine Option.
Was sind „offene Daten“?
Man unterscheidet bei den Dateien zwischen dem Endergebnis (z. B. ein druckfähiges PDF oder ein JPG) und den offenen Daten (den Quelldateien).
Offene Daten sind die Arbeitsdateien aus Programmen wie Adobe InDesign, Photoshop oder Illustrator (Dateiendungen wie .indd, .psd, .ai). Sie enthalten alle Ebenen, Bearbeitungsschritte, Verknüpfungen und Effekte, die zum fertigen Produkt geführt haben.
Warum sind offene Daten teurer?
Viele Kunden wundern sich, warum die Herausgabe der „Rohdatei“ zusätzlich kostet. Hier gibt es drei entscheidende Gründe:
- Kontrollverlust & Haftung: Mit der offenen Datei gebe ich quasi das „Rezept“ aus der Hand. Ich habe keine Kontrolle mehr darüber, ob das Layout später (vielleicht unvorteilhaft) verändert wird.
- Werkzeug vs. Ergebnis: Beim Kauf eines Kuchens (PDF) bekommst du nicht automatisch das geheime Rezept und die Backformen (offene Daten) dazu. Die Arbeitsdatei ist das wertvollste Werkzeug des Designers.
- Buy-out Effekt: Wenn du die offenen Daten besitzt, kannst du künftige Anpassungen selbst machen oder eine günstigere Agentur damit beauftragen. Mir, als ursprünglicher Designerin, entgehen dadurch Folgeaufträge. Dieser potenzielle wirtschaftliche Verlust wird durch eine einmalige Gebühr ausgeglichen.
Für solche offenen Daten ist immer das „umfangreiche Nutzungsrecht“ von Nöten. Daher muss dieses mit einem höheren Faktor berechnet werden.

Zusammenfassung und Fazit
Nutzungsrechte schützen sowohl den Urheber als auch den Kunden. Sie sorgen für eine faire, wertbasierte Vergütung. Während eine PDF das fertige „Produkt“ für den direkten Einsatz ist, stellen offene Daten die „Quelle“ dar, deren Übergabe aufgrund des Know-how-Transfers und der entgangenen Folgeaufträge fast immer mit Zusatzkosten verbunden ist.
Nutzungsrechte sind kein bloßer Kostenfaktor, sondern ein Instrument für individuelle Fairness. Sie stellen sicher, dass kleine lokale Unternehmen weniger zahlen als internationale Konzerne, während Designer eine angemessene Vergütung für den geschaffenen wirtschaftlichen Wert erhalten. Gleichzeitig schützen sie die Werke und klären rechtlich ab, wer das Design wie lange und in welchem Rahmen verwenden darf.
Tipp: Lasse dich immer umfangreich beraten und kläre im Vorfeld, welche Nutzungsrechte du wirklich benötigst!
Was kostet ein Logo für dich?
Lass‘ dich unverbindlich beraten und finde heraus, ob du ein eigenes Logo benötigst und mit welchen Kosten du rechnen musst.
Wer schreibt hier?
Hey, ich bin Jenny!
Japan-Verrückte, Harry Potter Fan und Brand-Designerin.
Seit mittlerweile 15 Jahren bin ich als Grafikdesignerin tätig. Seit 2020 bin ich selbstständig und verhelfe sowohl anderen Soloselbstständigen, als auch mittelständischen Unternehmen zu einzigartigen Markendesigns und Maskottchen

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