Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

(1) Alle Leistungen und Angebote von Brandorial, Jennifer Zielinski, (nachfolgend „Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in dem Vertrag aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO, es handelt sich um Nettopreise. Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas
anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Vertrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 4 Leistungszeit

(1) Vom Auftragnehmer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(2) Der Auftragnehmer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum
verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber nicht nachkommt.

§ 5 Erfüllungsort, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rheine, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber die
Abnahme nach Aufforderung durch den Auftragnehmer erklärt, oder die Abnahme nicht binnen 14 Tagen mit Verweis auf einen Mangel verweigert.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften
verjähren.

(2) Bei Sachmängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbes. bei
Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, aber maximal auf den vertraglich vereinbarten Preis, begrenzt.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster-, oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes, sowie der Entwürfe oder sonstiger Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-,
Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine
Überprüfung der Schutzrechtslage selbst werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des
Werkes oder der Entwürfe. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit ihm diese bei Durchführung des Auftrags bekannt sind.

§ 7 Fremdleistungen

(1) Übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Vergabe von Fremdleistungen (zum Beispiel Druckaufträge an Druckereien), so nimmt der Auftragnehmer die Vergabe im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber hat hierzu schriftlich die entsprechenden Weisungen und Vollmachten zu erteilen.

(2) Soweit der Auftragnehmer Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vergibt, übernimmt er keine Haftung für die Fremdleistungen, mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens. Soweit der Auftraggeber selbst festgelegt hat an wen die Fremdleistung vergeben werden soll, entfällt auch die Haftung wegen eines möglichen Auswahlverschuldens.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum, sowie alle Nutzungsrechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. 

§ 9 Künstlersozialabgabe

Der Auftragnehmer ist Mitglied bei der Künstler Sozialkasse (KSK). Es besteht die Möglichkeit, dass die KSK vom Auftraggeber eine Sozialabgabe einfordert. Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe sind auf der Website der KSK zu finden: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html

§ 10 Schlussbestimmung

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner
nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Widerrufsrecht

Als Privatperson haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen zugesagten Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Jennifer Zielinski, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werde ich Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Arbeit an der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Weitere Hinweise

Wenn 30 Tage lang keine Rückmeldung zu einem Projekt erfolgt, wird die Zusammenarbeit an dem betroffenen Projekt als beendet erklärt und die offenen Rechnungen sind zu zahlen.

Wir sind alle Menschen und es kann immer etwas dazwischen kommen. Bitte melden Sie sich lieber, statt den Auftragnehmer im Dunkeln stehen zu lassen.

Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, egal auf welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social Media Kanäle, etc. ) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.